5 Jahre Herstellergarantie
- Garantiebedingungen Karibu-Qualitätssauna
- Garantiebedingungen Karibu-Qualitätsgartenhaus
- Garantiebedingungen Karibu-Qualitätskinderspielgerät
Garantiebedingungen Karibu-Qualitätssauna:
Der Hersteller (Karibu Holztechnik GmbH) gewährt Ihnen zu nachfolgenden Konditionen – jedoch nur auf seine Holzprodukte soweit sie aus Holz bestehen, nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile des Produktes aus anderem Material als Holz – ab dem Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf Funktion. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte oder fehlende Teile der Ware nach Wahl des Herstellers kostenlos ersetzt. Eventuell weiter anfallende Kosten, z.B. Montage-, Liefer- oder andere Folgekosten, sind im Garantieanspruch jedoch nicht enthalten.
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:
Karibu Holztechnik GmbH
Abteilung Kundenservice
Postfach 15 04 53
28094 Bremen
Tel.: 0421 - 38 69 3-0
Fax: 0421 - 38 69 3-950
E-Mail: info@karibu.de
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
- unsachgemäßen Fundamenten und Gründungen
- nicht gemäß unserer Aufbauanleitung durchgeführte Montagen
- Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen
- Dachlasten über 75 kg/m² (z.B. Schnee, Dachbegrünung)
- bauseitigen Veränderungen am Bausatz
- Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehenden Mängeln
- unzureichender Pflege des Holzes
- fehlerhaftem Holzschutzanstrich (bei Produkten im Außenbereich)
- Holzschädigungen/Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung
- nicht Einhalten eines Mindestabstandes der Sauna/Infrarotkabine von 10 cm zur Decke und zu den Wänden
- gewerblicher Nutzung
Auf einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Schaden kommt es generell nicht an. Holztypische Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden, Quellen oder ähnliche normale, durch den Naturstoff Holz begründete Eigenschaften, und deren Folgen sind von der Garantie ausdrücklich ausgenommen. Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen generell nicht unter die Garantiebestimmungen. Für aus anderem Material als Holz bestehende Bauteile gelten nur die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und sonstige Gesetze; hierfür gilt die Herstellergarantie nicht.
Schadhafte oder defekte Einzelteile müssen vor dem Einbau beanstandet werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt.
Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalkontrollzettel (mit Kontrollnummern) und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden und müssen dem Hersteller gegenüber innerhalb der Frist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail geltend gemacht werden. Die zügige Bearbeitung setzt aber eine geordnete Darstellung des Schadens in Bild und Text und Begründung der Mangelverursachung durch die Karibu Holztechnik GmbH voraus!
Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Dokumente die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Dokumente dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus den beigefügten Dokumenten ergeben sollte.
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.
Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
Garantiebedingungen Karibu-Qualitätsgartenhaus:
Garantiebedingungen Karibu-Qualitätsgartenhaus: Der Hersteller (Karibu Holztechnik GmbH) gewährt Ihnen auf Konstruktion und Verarbeitungsqualität ab dem Lieferdatum 5 Jahre Garantie. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte oder fehlende Teile der Ware nach Wahl des Herstellers kostenlos ersetzt. Eventuell weiter anfallende Kosten, z.B. Montage-, Liefer- oder andere Folgekosten, sind im Garantieanspruch jedoch nicht enthalten.
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:
Karibu Holztechnik GmbH
Abteilung Kundenservice
Postfach 15 04 53
28094 Bremen
Tel.: 0421 - 38 69 3-0
Fax: 0421 - 38 69 3-950
E-Mail: info@karibu.de
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
- Eine unseren Anleitungen nicht entsprechende Verwendung des Materials
- Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung während und nach den Montagearbeiten
- Unsachgemäße Fundamente und Gründungen
- Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen
- Schneelasten: ca 75 kg/m² / 125 kg/m² (produktabhängig)
- Bauseitige Veränderungen am Haus
- Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehende Mängel
- Unzureichende Pflege des Holzes
- Fehlerhafter Holzschutzanstrich
- Holzschädigungen/Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung
- gewerbliche Nutzung
Bei Farbänderung, Ausfalläste, Harzgallen, Verzug, nicht durchgehende Risse oder ähnlichen Veränderungen, die zu den natürlichen Eigenschaften des Holzes zählen, besteht kein Beanstandungsgrund.
Für Bepflanzungen ab einer Wuchshöhe von 10 cm muss ein Mindestabstand von 2 m um das Haus eingehalten werden. Dies dient der ausreichenden Belüftung.
Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.
Nachfolgende Pflegehinweise sind zu beachten:
- Das Holz darf vor und während der Montage nicht der prallen Sonne oder anhaltender Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
- Bei Häusern die nicht kesseldruckimprägniert sind, müssen Sie vor dem Aufbau einen Bläuesperrgrund und anschließend einen zweifachen Schutzanstrich auftragen (einer offenporigen Holzschutzlasur). Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie einen Schutzanstrich wiederholen.
- Bei farbigen und kesseldruckimprägnierten Bauteilen müssen lediglich die naturbelassenen Holzstellen (Sägeschnitte) und Teile nachbehandelt werden.
Garantiebedingungen für endbehandelte Gartenhäuser:
Bei Verarbeitung der Produkte laut Aufbauempfehlung und Einhaltung der Garantievoraussetzungen garantieren wir während der Garantiedauer von 5 Jahren, dass
- das Holz nicht vergraut
- die Beschichtung nicht großflächig abplatzt (EN ISO 4628-5 Kennwert 3)
- keine Fäulnisschäden des Holzes auftreten
- kein aufwändiger Renovierungsanstrich notwendig ist.
Garantievoraussetzungen:
- Profilholz muss mit ausreichender Hinterlüftung montiert werden (DIN 18516).
- Schnittflächen und Stirnholzflächen müssen durch 2 x streichen mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden.
- Alle der Witterung ausgesetzten Nagel-, Schraub- oder Klammerstellen müssen nach der Montage einmal mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden.
Schadhafte oder defekte Einzelteile müssen vor dem Einbau beanstandet werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt.
Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalkontrollzettel (mit Kontrollnummern) und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden und müssen dem Hersteller gegenüber innerhalb der Frist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail geltend gemacht werden. Die zügige Bearbeitung setzt aber eine geordnete Darstellung des Schadens in Bild und Text und Begründung der Mangelverursachung durch die Karibu Holztechnik GmbH voraus!
Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Dokumente die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Dokumente dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus den beigefügten Dokumenten ergeben sollte.
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.
Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.
Garantiebedingungen Karibu-Qualitätskinderspielgerät:
Der Hersteller (Karibu Holztechnik GmbH) gewährt Ihnen auf Konstruktion und Verarbeitungsqualität ab dem Lieferdatum 5 Jahre Garantie. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte oder fehlende Teile der Ware nach Wahl des Herstellers kostenlos ersetzt. Eventuell weiter anfallende Kosten, z.B. Montage-, Liefer- oder andere Folgekosten, sind im Garantieanspruch jedoch nicht enthalten.
Bitte wenden Sie sich im Garantiefall an den Garantiegeber:
Karibu Holztechnik GmbH
Abteilung Kundenservice
Postfach 15 04 53
28094 Bremen
Tel.: 0421 - 38 69 3-0
Fax: 0421 - 38 69 3-950
E-Mail: info@karibu.de
Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
- Eine unseren Anleitungen nicht entsprechende Verwendung des Materials
- Schäden aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung während und nach den Montagearbeiten
- Unsachgemäße Fundamente und Gründungen
- Windgeschwindigkeit über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen
- Schneelasten: ca 75 kg/m² / 125 kg/m² (produktabhängig)
- Bauseitige Veränderungen am Kinderspielgerät
- Nichtbeachtung der Pflegehinweise und daraus entstehende Mängel
- Unzureichende Pflege des Holzes
- Fehlerhafter Holzschutzanstrich
- Holzschädigungen/Verfärbungen aufgrund von unzureichender Belüftung
- Gewerbliche Nutzung
Bei Farbänderung, Ausfalläste, Harzgallen, Verzug, nicht durchgehende Risse oder ähnlichen Veränderungen, die zu den natürlichen Eigenschaften des Holzes zählen, besteht kein Beanstandungsgrund.
Für Bepflanzungen ab einer Wuchshöhe von 10 cm muss ein Mindestabstand von 2 m um das Kinderspielgerät eingehalten werden. Dies dient der ausreichenden Belüftung.
Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.
Nachfolgende Pflegehinweise sind zu beachten:
- Das Holz darf vor und während der Montage nicht der prallen Sonne oder anhaltender Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
- Bei Häusern die nicht kesseldruckimprägniert sind, müssen Sie vor dem Aufbau einen Bläuesperrgrund und anschließend einen zweifachen Schutzanstrich auftragen (einer offenporigen Holzschutzlasur). Spätestens alle zwei Jahre sollten Sie einen Schutzanstrich wiederholen.
- Bei farbigen und kesseldruckimprägnierten Bauteilen müssen lediglich die naturbelassenen Holzstellen (Sägeschnitte) und Teile nachbehandelt werden.
Garantiebedingungen für endbehandelte Produkt:
Bei Verarbeitung der Produkte laut Aufbauempfehlung und Einhaltung der Garantievoraussetzungen garantieren wir während der Garantiedauer von 5 Jahren, dass
- das Holz nicht vergraut
- die Beschichtung nicht großflächig abplatzt (EN ISO 4628-5 Kennwert 3)
- keine Fäulnisschäden des Holzes auftreten
- kein aufwändiger Renovierungsanstrich notwendig ist.
Garantievoraussetzungen:
- Profilholz muss mit ausreichender Hinterlüftung montiert werden (DIN 18516).
- Schnittflächen und Stirnholzflächen müssen durch 2 x streichen mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden.
- Alle der Witterung ausgesetzten Nagel-, Schraub- oder Klammerstellen müssen nach der Montage einmal mit dem jeweiligen Decklack versiegelt werden.
Schadhafte oder defekte Einzelteile müssen vor dem Einbau beanstandet werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt.
Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalkontrollzettel (mit Kontrollnummern) und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden und müssen dem Hersteller gegenüber innerhalb der Frist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail geltend gemacht werden. Die zügige Bearbeitung setzt aber eine geordnete Darstellung des Schadens in Bild und Text und Begründung der Mangelverursachung durch die Karibu Holztechnik GmbH voraus!
Wir bitten um Verständnis, dass der Hersteller ohne Beilegung dieser Dokumente die Garantieleistung ablehnen kann. Die Übersendung der Dokumente dient der Berechnung der Garantiefrist. Des Weiteren müssen Sie Namen und Anschrift des Verkäufers mitteilen, sofern sich dies nicht aus den beigefügten Dokumenten ergeben sollte.
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen uns aus dem mit uns geschlossenen Kaufvertrag werden von diesem Garantieversprechen in keiner Weise eingeschränkt. Insbesondere etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen unberührt.
Ist die Kaufsache mangelhaft, können Sie sich daher in jedem Fall an uns im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung halten, unabhängig davon, ob ein Garantiefall vorliegt oder die Garantie in Anspruch genommen wird.